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   BSG, 23.07.2009 - B 13 RS 32/09 B   

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BSG, 23.07.2009 - B 13 RS 32/09 B (https://dejure.org/2009,59383)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2009 - B 13 RS 32/09 B (https://dejure.org/2009,59383)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - B 13 RS 32/09 B (https://dejure.org/2009,59383)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Dresden - S 9 RA 599/03
  • LSG Sachsen - L 5 R 913/07
  • BSG, 23.07.2009 - B 13 RS 32/09 B
 
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  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 23.07.2009 - B 13 RS 32/09 B
    7 Soweit sich die Klägerin aus dieser Rechtsprechung die Urteile des BSG vom 9.4.2002 (B 4 RA 3/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 7 und B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6) herausgreift, führt sie selbst aus, dass das BSG in diesen Entscheidungen die Rechtsfragen nicht abschließend beantwortet habe.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 23.07.2009 - B 13 RS 32/09 B
    7 Soweit sich die Klägerin aus dieser Rechtsprechung die Urteile des BSG vom 9.4.2002 (B 4 RA 3/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 7 und B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6) herausgreift, führt sie selbst aus, dass das BSG in diesen Entscheidungen die Rechtsfragen nicht abschließend beantwortet habe.
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 23.07.2009 - B 13 RS 32/09 B
    Ist eine Rechtsfrage bereits durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, sind neue Gesichtspunkte vorzutragen, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der Rechtsfragen führen können (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 8/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 23.07.2009 - B 13 RS 32/09 B
    Ebenso wertet sie das Urteil des BSG vom 27.7.2004 (B 4 RA 8/04 R - Juris) aus.
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 23.07.2009 - B 13 RS 32/09 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
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